Herzlich Willkommen auf der Homepage der Feuerwehr Doren
Es freut uns, dass Sie sich für unsere ehrenamtliche Arbeit um die Sicherheit der Bevölkerung interessieren. Um Ihnen einen kleinen Einblick in unsere Tätigkeiten zu geben versuchen wir ständig und so aktuell wie möglich Informationen auf diesem Weg zu verbreiten.
Wir wünschen viel Spaß beim stöbern!
Ablauf einer Alamierung
Um bei einem Ernstfall schnellst möglichst Hilfe zu leisten, ist
eine rasche und
richtige Alarmierung wichtig und unter Umständen lebensrettend. In der Praxis werden aber
oft Fehler
gemacht und es werden z.B. zuerst noch Privatpersonen angerufen. Dadurch geht aber wertvolle
Zeit
verloren, da die weiteren Einsatzkräfte nur von der Rettungsfeuerwehrleitstelle alarmiert
und
koordiniert werden können.
Beachten Sie daher nachstehende Verhaltensregeln bei der
Alarmierung:
1.
Feuerwehr – Notrufnummer 122 wählen
2.
Wer meldet (Name angeben)
3.
Was ist passiert (Verkehrsunfall, Kaminbrand, Vollbrand etc.)
4.
Wo ist es passiert (Landesstraße bzw. vollständige Adresse angeben)
Nach dem Wählen dieser Notrufnummer meldet sich ein gut ausgebildeter Mitarbeiter von der Rettungs- und FeuerwehrLeitstelle in Feldkirch, der dann die weiteren Schritte veranlasst und wenn nötig, Feuerwehr, Rettung, Notarzt, Polizei, Drehleiter, Bergeschere usw. alarmiert. Wird diese Vorgehensweise eingehalten, können und werden die Hilfskräfte so schnell wie möglich am Einsatzort sein. Rufen sie daher immer, auch bei vermeintlich kleinen Ereignissen, die Feuerwehr Notrufnummer 122 an.
Verwendung von Blaulicht und Folgetonhorn
Bei einem Ernstfall - und dabei spielt es keine Rolle ob es sich um ein Feuer, Hochwasser oder einen Verkehrsunfall handelt - wird die Feuerwehr von der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (RFL) in Feldkirch alamiert. Der dort tätige Sachbearbeiter entscheidet aufgrund der ihm vorliegenden Informationen über die Art und den Umfang der Alamierung. Dabei spielt es keine Rolle ob das Ereignis in Doren oder in einer unserer Nachbargemeinden ist.
Die Meldung erhalten die Mitglieder der Feuerwehr auf den so genannten Ruftonempfänger (Pipser) im Klartext. Je nach Größe des Schadensereignissees wird unter Umständen auch die Sirene aktiviert. Dies ist noch eine zusätzliche Sicherheit, da ein Pipser auch defekt sein kann. Zudem kann mittels Sirene die Bevölkerung auf das Ereignis aufmerksam gemacht werden.
Wenn die Fahrzeuge zu dem Schadensereignis ausfahren, ist dies eine Einsatzfahrt. Bei Einsatzfahrten ist es gesetzlich Verpflichtend mit eingeschaltetem Blaulicht und Folgetonhorn auszurücken. Es werden dadurch die anderen Verkehrsteilnehmer gewarnt und haben so Sie die Möglichkeit und die Pflicht den Vorrang an das Einsatzfahrzeug abzutreten.
Es geht also nicht darum zu zeigen, dass die Einsatzfahrzeuge im Besitz solcher Sirenen sind, oder die Bevölkerung in der Nacht zu wecken, sondern um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie der im Einsatzfahrzeug befindlichen Personen zu gewährleisten.